Bewerbung und Einstellungstest bei der Landespolizei Bayern
Polizei Bayern
Größe
Die Landespolizei Bayern ist, hinter der Bundespolizei und der Landespolizei NRW, die drittgrößte Polizeibehörde in Deutschland.
Mit knapp 30.000 Polizeibeamten stellt sie deutschlandweit einen Anteil von 10,12%.
Bewerberanzahl in Bayern
Jährlich bewerben sich 4.000 Personen auf 1.100 bis 1.400 Stellen, die von der Polizei Bayern ausgeschrieben werden. Nur für 35% der Bewerber wurden also tatsächlich Stellen ausgeschrieben.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt weitestgehend im uniformierten Wach- und Streifendienst bei einem Polizeiverband in Bayern.
Nach Abschluss der Ausbildung richtet sich die Versetzung des Polizisten nach dienstlicher Notwendigkeit, was bedeutet, dass es ihm nicht möglich ist sich für einen speziellen Polizeiverband (z.B. Schutzpolizei) zu bewerben.
Bewerbung
Voraussetzungen
Vor der Bewerbung sollte man alle Voraussetzungen der Polizei Bayern überprüfen.
Schritt-für-Schritt zur Bewerbung
1. Online Anmeldung
Die Bewerbung in Bayern wird ausschließlich über die Einstellungsberater abgewickelt. Der Bewerber stellt auf der offizellen Seite der Einstellungsberater eine Bewerbungsanfrage. Jeder Einstellungsberater ist für Bewerber aus einem bestimmten Bezirk (z.B. Oberbayern) oder für ein bestimmtes Sonderprogramm (z.B. Spitzensport) zuständig.
Nach dieser ersten Kontaktaufnahme verschickt die Einstellungsberatung bereits einige Informationsblätter zur Bewerbung sowie einen Arztbogen, der wahrheitsgemäß auszufüllen ist.
2. Beratungsgespräch
Im persönlichen Beratungsgespräch erklärt der Einstellungsberater den Verlauf der Ausbildung und beantwortet offene Fragen. Zu diesem Termin sind bereits folgende Dokumente im Original und als Kopie mitzubringen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Passbild
- Schulzeugnisse, Berufsschulzeugnisse, Ausbildungsverträge, etc. (siehe Voraussetzungen)
- Bestätigung über Wehrdienst bzw. Zivildienst
Im Anschluss füllt der Bewerber zusammen mit dem Einstellungsberater die Bewerbungsunterlagen aus. Diese werden dann von ihm bei der Polizei eingereicht.
Wichtig ist, dass der Bewerber sich bereits bei diesem Termin für eine Rangliste entscheiden muss: Dies ist entweder die “Rangliste Bayern”, oder die “Rangliste München”. Bei ersterer kann der Verwendungsort zwar nicht frei gewählt werden, ist jedoch in ganz Bayern möglich. Bei der Rangliste München legt sich der Bewerber für einen langfristigen Zeitraum auf München als Verwendungsort fest, hat durch den hohen Personalbedarf jedoch weniger Mitbewerber pro zu besetzender Stelle (siehe hierzu auch das offizielle Informationsblatt).
3. Landespersonalausschuss
Bei einer Bewerbung für den gehobenen Dienst (3. Qualifikationsebene) ist es zusätzlich notwendig sich für ein Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss anzumelden. Die Anmeldefrist endet i.d.R. Ende Juli des Jahres vor der Einstellung.
Diese Anmeldung ist für den mittleren Dienst (2. Qualifikationsebene) nicht notwendig.
Einstellungstest
Die Polizei Bayern bietet die Bewerbung auf zwei Laufbahnabschnitte an. Diese sind vergleichbar mit dem mittleren (2. Laufbahnabschnitt) und dem gehobenen Dienst (3. Laufbahnabschnitt) anderer Polizeien. Je Laufbahnabschnitt muss ein anderer Einstellungstest abgelegt werden.
Der Kern beider Auswahlverfahren ist gleich (Einzel- und Gruppengespräch, Sporttest, ..). Unterschiede hingegen sind:
- Für den 2. Laufbahnabschnitt muss zusätzlich ein Sprach- und Grundfähigkeitstest am Computer abgelegt werden.
- Für den 3. Laufbahnabschnitt ist ein bestandener Einstellungstest des Landespersonalausschusses Bayern Voraussetzung.
Die Polizei Bayern selbst rät Bewerbern dazu sich auf beide Laufbahnabschnitte zu bewerben, da für den gehobenen Dienst lediglich eine sehr begrenzte Anzahl an Stellen besetzt wird.
Den Ablauf des Einstellungstests haben wir für die parallele Bewerbung auf beide Laufbahnabschnitte dargestellt. Die Darstellung des Auswahlverfahrens kann jedoch auf den mittleren bzw. gehobenen Dienst eingeschränkt werden.
Landespersonalausschuss
Alle Bewerber zum gehobenen Dienst müssen sich zunächst dem Einstellungstest des Landespersonalausschusses Bayern unterziehen. Bewerber des mittleren Dienstes sind von diesem zusätzlichen Auswahlverfahren befreit.
Der Test findet im Oktober des Jahres vor der Einstellung statt und dauert 4 Stunden. Es werden diverse Prüfungsorte angeboten, die vom Bewerber frei gewählt werden können.
2. Wissenstest
Der Wissensstand in diversen Schulfächern und der Allgemeinbildung wird in weiteren 120 Minuten abgefragt. Dieser zweite Test umfasst die Themen:
- Wirtschaft
- Recht
- Geschichte
- Erdkunde
- Staatliche u. politische Grundlagen Bayerns
- Staatliche u. politische Grundlagen Deutschlands
- Staatliche u. politische Grundlagen der EU
- Kultur
- Politik
Einstellungstest
1. Computertest
Bewerber des gehobenen Dienstes müssen den Grundfähigkeitstest des ersten Tages nicht absolvieren.
1. Computertest
Beim Einstellungstest absolvieren die Bewerber des 2. Laufbahnabschnittes zunächst in knapp 2 Stunden einen Test am Computer. Dieser ist aufgeteilt in einen Sprachtest und einen Grundfähigkeitstest.
Im Sprachtest werden die Fähigkeiten des Bewerbers in der deutschen Sprache geprüft, wobei die neue deutsche Rechtschreibung gilt. Die konkreten Tests variieren, geprüft werden jedoch die folgenden Bereiche:
Rechtschreibung
Wie wird geprüft? Zum Beispiel so:
- Diktat
- Text-Korrektur (Rechtschreibefehler, S.zeichen)
- Text-Korrektur (neue Rechtschreibung, häufige Fehler, s/ß, aufeinandertreffende Konsonanten)
- Multiple Choice bei v. Schreibweisen (Wörter)
- Multiple Choice bei v. Schreibweisen (Sätze)
- Multiple Choice (Fremdwörter)
Grammatik
Wie wird geprüft? Zum Beispiel so:
- Diktat
Zeichensetzung
Wie wird geprüft? Zum Beispiel so:
- Diktat
- Text-Korrektur (Rechtschreibefehler, S.zeichen)
- Lückentext Zeichensetzung
Sprach- und Wortverständnis
Wie wird geprüft? Zum Beispiel so:
- Bedeutung von Sprichwörtern
- Gegenteilige Begriffe
- Gleiche Wortbedeutung
Sprachgefühl
Wie wird geprüft? Zum Beispiel so:
- Multiple-Choice (nicht passendes Wort eleminieren)
Der Grundfähigkeitstest ist eine Art Intelligenztest, in dem die logisch analytischen Fähigkeiten des Bewerbers abgefragt werden.
Logisches Denken
Wie wird geprüft? Zum Beispiel so:
- Reihen fortsetzen (Figuren, Buchstaben, Zahlen)
- Zugehörigkeiten von Grafiken identifizieren
- Analogien (Wörter, Figuren)
- Schlussfolgerungen
Orientierungs- und Merkfähigkeit
Wie wird geprüft? Zum Beispiel so:
- Wegstrecke merken
- Stadtplan merken
- Personendaten, -gesichter und -geschichten merken
- Zahlenreihen merken
- Wörter auswendig lernen
- Fremdsprachige Vokabeln merken
Geschwindigkeit und Konzentration
Wie wird geprüft? Zum Beispiel so:
- Rechnen auf Geschwindigkeit
- Zwei-d/bq-Test
- Gleichungen ergänzen
- Zahlen markieren
Die angeführten Aufgaben der jeweiligen Kategorien sind Beispiele und stellen nur einen kleinen Ausschnitt der Aufgabentypen dar.
2. Gruppengespräch
In der zweiten Runde des Auswahlverfahrens werden 4 bis 6 Bewerber an einen runden Tisch gesetzt und sollen ein zufällig ausgewähltes Thema für ca. 45 Minuten diskutieren. Das Thema wird meist aus dem aktuellen Geschehen der Politik, Wirtschaft oder Gesellschaft gewählt. Die Prüfer mischen sich nicht ein, sondern sind stille Beobachter.
Das Gruppengespräch prüft die Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit der Teilnehmer. Mit schwierigen Situationen müssen Polizisten professionell umgehen, weswegen die Bewerber auf folgende Punkte untersucht werden:
- In der Diskussion die Initiative ergreifen, statt passiv teilzunehmen.
- Den eigenen Standpunkt artikulieren und vertreten.
- Folgerichtig argumentieren.
- Durchsetzungsvermögen gegenüber anderen Diskussionsteilnehmern.
- Konstruktive statt destruktive Kritik ausüben.
- Soziale Umgangsformen und Integrationsfähigkeit.
Die oben genannten Punkte sind keine Checkliste um den Test zu bestehen. Wichtig ist, dass die Teilnehmer sich aktiv in die Diskussion einbringen, richtig argumentieren und auch in kontroversen Themen angebrachte Umgangsformen beweisen.
Tipp Einen Vorteil gewinnen jene Teilnehmer, die zur Vorbereitung über einen längeren Zeitraum die Nachrichten bzw. Tagespresse verfolgen. So ist man als Bewerber bereits gut informiert und kann sich im Vorfeld eine Meinung bilden.
3. Sporttest
Der Sporttest der Polizei Bayern besteht aus 6 Disziplinen. Die ersten 5 Disziplinen werden mit Schulnoten bewertet und die letzte Disziplin (Schwimmen) unterliegt einem K.O. Kriterium.
Disziplinen
Sit-ups
Der Bewerber muss seinen Oberkörper im Liegen und ohne Schwung so oft aufrichten wie möglich.
Parallelsprünge
Innerhalb einer halben Minute muss der Bewerber eine Kleinbank seitwärts so oft wir möglich überspringen.
Bankdrücken
Auf einer Flachbank wird eine Langhantel mit 60% des Körpergewichtes (45% bei Frauen) so oft wie möglich hochgedrückt.
Pendellauf
Innerhalb möglichst kurzer Zeit muss der Bewerber zwischen zwei Kleinbänken hin und her rennen (insgesamt 4 mal). Die Kleinbänke stehen 10m entfernt und es muss jeweils ein Seiltausch vorgenommen werden (der Bewerber legt ein Seil ab und nimmt ein Seil vom Boden auf).
Coopertest bzw. Dauerlauf
Innerhalb von 12 Minuten müssen so viele 100m Runden wie möglich gelaufen werden.
Schwimmen
Es müssen 100m im beliebigen Schwimmstil innerhalb von 2:45 Minuten zurückgelegt werden.
Wann ist der Sporttest bestanden?
Der Sporttest ist bestanden, wenn..
- ..der Durchschnitt der ersten 5 Disziplinen mindestens 4,5 ist.
- ..weniger als zwei Sportübungen mit 6 bewertet werden.
- ..weniger als drei Sportübungen mit 5 bewertet werden.
- ..im Schwimmtest die Maximaldauer von 2:45 Minuten eingehalten wird.
Wie findet die Bewertung statt?
Die Bewertung findet anhand sogenannter Sportwertungstabellen statt. Beispielsweise erhält man für mehr Sit-ups eine bessere Note. Die Anzahl der benötigten Sit-ups für eine bestimmte Note ist in diesen Sportwertungstabellen festgelegt.
Zweiter Tag
4. Einzelgespräch
Das Einzelgespräch ist mit einem typischen Vorstellungsgespräch in der Form eines strukturierten Interviews vergleichbar. Das Ziel hierbei ist die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers für den Polizeiberuf.
Ein interessierter Bewerber ist gut informiert über den Polizeiberuf und hat einen plausible Begründung warum er zur Polizei gehen möchte, die sich bestenfalls “wie ein roter Faden” durch seinen Werdegang zieht.
Auf folgende Fragen sollte sich der Bewerber vorbereiten:
Selbstdarstellung
“Erzählen Sie mir etwas über sich!”
Der Bewerber soll einen kurzen Abriss zu seinem Lebenslauf geben: Welche Schulen hat er besucht? Was sind Lebensereignisse, Hobbies und Umstände, die ihn zur Entscheidung “Polizist werden” führen?
Motivation
Was wird gefragt? Zum Beispiel:
- “Warum wollen Sie zur Polizei?”
- “Warum bewerben Sie sich in Bayern?”
- “Was sind Ihre Ziele?”
Fachliche Fragen oder Fragen zum Polizeialltag:
- “Warum wollen Sie zur Polizei?”
- “Warum bewerben Sie sich in Bayern?”
- “Was sind Ihre Ziele?”
Der Bewerber soll zeigen, dass er sich mit der Polizei auseinandergesetzt hat. Ein motivierter Bewerber mit wirklichem Interesse am Beruf hat sich in der Regel über das Berufsbild, den Alltag und die Aufgaben der Polizei informiert. Jemand der wenig Wissen zur Polizei aufweist, hat sich offensichtlich eher unüberlegt beworben.
Eignung
Was wird gefragt? Zum Beispiel:
- “Wie würden Sie in Situation .. reagieren?”
- “Was sind Ihre Schwächen?”
- “Was sind Ihre Stärken?”
Dabei ist es wichtig ehrlich und authentisch auf diese Fragen antworten zu können, statt vermeintlich “richtige Antworten” einzustudieren. Die beste Vorbereitung ist es sich diese Fragen im Voraus ernsthaft selbst zu stellen und schriftlich festzuhalten. Die von uns rezensierten Bücher enthalten hierzu ebenfalls wichtige Tipps und Übungen.
5. Polizeidiensttauglichkeit
Der Polizeiarzt prüft anhand der sogenannten ‘Polizeidienstverordnung 300’ die körperliche Polizeidiensttauglichkeit im Auswahlverfahren. Die PDV 300 gilt bundesweit, so dass unabhängig von der Polizeibehörde die gleichen Kriterien in der Polizeiärztlichen Untersuchung geprüft werden. Einen guten Einblick in die Polizeiärztliche Untersuchung geben folgende Seiten:
Leider ist der Originaltext der Verordnung nicht öffentlich einsehbar. Deswegen sollte man über die hier angebotenen Informationen hinaus über eventuelle Ausschlussgründe mit seinem Einstellungsberater sprechen.
6. Rangliste
Sind alle Tests bestanden, wird eine Punktezahl für den Bewerber errechnet und er wird zusammen mit den anderen Bewerbern in eine Rangliste einsortiert. Die offenen Stellen werden anschließend mit den oberen Plätzen der Liste aufgefüllt. Lehnt ein Bewerber das Stellenabgebot ab (z.B. weil er sich bei mehreren Bundesländern beworben hat), so rücken die hinteren Plätze der Liste auf.
Es geht also nicht bloß darum das Auswahlverfahren zu bestehen. Da es viel mehr Bewerber als offene Stellen gibt, muss der Bewerber auch einen möglichst hohen Rang erreichen um eine Stelle bei der Polizei zu erhalten.
Und jetzt?
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