Ein Bewerber bei der Polizei darf nicht straffällig geworden sein. Auch fallengelassene und laufende Ermittlungsverfahren müssen bei der Bewerbung angegeben werden
Einen “positiven Leumund” zu haben, bedeutet im Grunde frei von Vorstrafen zu sein (siehe oben). Die Polizeibehörden überprüfen ihre Bewerber beispielsweise indem Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen oder durch Anfragen an die Landeskriminalämter. Der Umfang dieser Prüfung variiert hierbei.
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Ein Bewerber muss in der Lage sein seinen regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ist ein Bewerber stark verschuldet oder gar insolvent, so erfüllt er nicht die charakterlichen Voraussetzungen des Polizeiberufs. Eine private Überschuldung ist sehr bedenklich, da Polizeibeamte natürlich unbedingt unbestechlich sein müssen. In der Regel werden die wirtschaftlichen Verhältnisse im Bewerbungsbogen abgefragt.
Freiheitlich demokratische Grundordnung
Polizisten haben gegenüber dem demokatrischen Staat und der Verfassung eine Treuepflicht. Sie müssen sich mit der demokratischen, rechtsstaatlichen Ordnung zu identifizieren, sie müssen die Menschenrechte, Volkssouveränität und Gewaltenteilung akzeptieren. Polizeibeamte müssen sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, die Verfassung oder die verfassungsmäßigen Organe des Staates bekämpfen oder diffamieren.
Ein Führerschein der Klasse B ist Voraussetzung zur Bewerbung bei der Polizei. Der Zeitpunkt zu dem der Führerschein abgeschlossen sein muss, variiert nach Polizeibehörde und Laufbahn.
Deutsche Staatsbürgerschaft
Wer sich bei der Polizei bewirbt muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Einige Bundesländer lassen auch Bürger anderer EU-Länder zu, wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen.
Die schulischen Voraussetzungen unterscheiden sich nach angestrebter Laufbahn und Polizeibehörde. Der mittlere Dienst setzt i.d.R. einen mittleren Bildungsabschluss wie die Realschule voraus. In einigen Bundesländern ist eine Bewerbung jedoch auch mit einem Hauptschulabschluss möglich. Der gehobene Dienst setzt die (Fach-) Hochschulreife voraus. Einige Behörden stellen zusätzliche Ansprüche an den Notendurchschnitt oder haben besondere Anforderungen an einige Fächer wie Englisch, Deutsch und Sport.
Die Polizei verlangt eine gewissen körperliche Mindestgröße von ihren Bewerbern. Ein Grund hierfür ist, dass Polizisten bei körperlichen Auseinandersetzungen nichts bereits durch eine zu geringe Körpergröße ein Nachteil entstehen soll. Die Mindestanforderungen sind je Polizeibehörde unterschiedlich.